01.10.2004 · Fachbeitrag · Stuttgarter Verfahren
Änderungen des § 8b KStG wirken auf die Ermittlung des Ertragshundertsatzes
| Das FinMin. Bayern hat zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem Stuttgarter Verfahren Stellung genommen (FinMin. Bayern, Erlass vom 7.4.04, 34 - S 3102 - 023 - 15629/04, Abruf-Nr. 042429). |
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