01.03.2001 · Fachbeitrag · Testament
Erblasser kann schreiben, aber nicht lesen
| Hat ein Erblasser sein Testament eigenhändig geschrieben, steht jedoch nicht sicher fest, ob er zu dieser Zeit noch „Geschriebenes zu lesen vermochte“ und kann auch die Beweiserhebung darüber keine Klarheit bringen, ist vom Regelfall auszugehen, dass er lesen konnte (OLG Düsseldorf, 4.2.00, 7 U 23/96, OLG-Report 00, 240). (Abruf-Nr. 010286) |
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