01.02.2001 · Fachbeitrag · Testament
Kein Anspruch auf Herausgabe bei persönlichen Mitteilungen
| Persönliche Interessen der Hinterbliebenen rechtfertigen nicht die Rückgabe der Urschrift des eröffneten Testaments (BayObLG 4.8.00, 1Z BR 105/00, ZAP 00, Fach 1, 163). (Abruf-Nr. 010109) |
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