· Fachbeitrag · Notarielles Testament
Zur Herausgabe eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Das OLG Karlsruhe hatte in seinem Beschluss vom 11.1.22 die Frage zu entscheiden, ob ein notarielles gemeinschaftliches Testament ‒ auf entsprechenden Antrag der ehemals Testierenden ‒ aus der amtlichen Verwahrung herausgegeben werden muss, wenn in der einheitlichen Urkunde neben dem gemeinschaftlichen Testament ein Ehevertrag und ein Pflichtteilsverzichtsvertrag geregelt ist. |
Sachverhalt
Die Eheleute hatten ein notarielles gemeinschaftliches Testament errichtet. In derselben Urkunde vereinbarten sie einen gegenseitigen Pflichtteilsverzicht und regelten einen Ehevertrag. Der Urkundsnotar gab die Urkunde als gemeinschaftliches Testament in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht.
Zu einem späteren Zeitpunkt beantragten die Eheleute die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung. Das Amtsgericht stellte beim Öffnen des Umschlags fest, dass es sich ‒ entgegen der Meldung auf den Hinterlegungsscheinen ‒ um eine öffentliche Urkunde mit einem Ehevertrag und einem gemeinsamen öffentlichen Testament handelt. Da es sich bei der verwahrten Urkunde um ein untrennbar mit einem Ehevertrag verbundenes gemeinschaftliches Testament handele und der Ehevertrag nicht aus der amtlichen Verwahrung genommen werden könne, sei eine Rückgabe der Urkunde an die testierenden Eheleute nicht möglich.
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