01.02.2001 · Fachbeitrag · Testament
Nachweis ohne Originaltestament
| Gemäß § 2355, § 2356 Abs. 1 S. 1 BGB ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen. Ist diese jedoch nicht auffindbar, können Errichtung und Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG 1.9.00, 1Z BR 55/00, NJWE-FER 01, 22). (Abruf-Nr. 010110). |
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