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  • · Fachbeitrag · Testament

    Bilddatei als Testamentsnachweis

    von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn

    | Im Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 5.9.19 ging es um die Frage, ob eine gespeicherte Bilddatei eines Testaments Beweis für das Vorhandensein eines Testaments bieten kann, wenn das Original nicht mehr auffindbar, sondern mutmaßlich von einem der Ehegatten vernichtet worden ist. |

     

    Sachverhalt

    Der spätere Erblasser E und seine erste Ehefrau schlossen 1982 einen notariellen Erbvertrag, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und ihre drei gemeinsamen Kinder zu Schlusserben nach dem überlebenden Ehegatten einsetzten. Nach dem Erbvertrag war der überlebende Ehegatte berechtigt, nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten die Schlusserbeneinsetzung beliebig abzuändern. 1992 heiratete der E in zweiter Ehe seine 26 Jahre jüngere Nichte N. Im Jahre 2011 trennten sich die Eheleute nach schweren Auseinandersetzungen.

     

    Nach dem Tod des E beantragte die N einen sie als Miterbin ausweisenden Erbschein. Zur Begründung berief sie sich auf ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament aus dem Jahre 1994, das der E in der Ehewohnung in einem Buffetschrank verwahrt habe, jedoch im Original nicht mehr aufzufinden sei. Die N vermutet, der E, der als dominant, geltungssüchtig, cholerisch und gewalttätig galt, habe das Testament in einem Wutanfall in der Annahme vernichtet, dass es damit keine Rechtswirkungen mehr entfalte. Von dem Testament hatte die N im Jahre 2003 mit einem Scanner zur Sicherheit eine Bilddatei gefertigt und diese auf ihrem Computer gespeichert.