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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Testament

    Notizbucheintragung als Testament

    | Der ernstliche Wille zu testieren folgt bei privatschriftlichen Erklärungen nicht in jedem Fall aus der Erfüllung aller Formerfordernisse eines eigenhändigen Testaments nach § 2247 BGB, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte eine andere Beurteilung nahe legen (BayObLG, Beschluss 4.2.00, 1Z BR, 16/99, OLGR 00, 45). (Abruf-Nr. 010406) |