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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Testament

    Verdacht auf Testamentsfälschung

    | Es genügt, wenn Sachverständige mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein Testament gefälscht sei. Eine mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende hundertprozentige Gewissheit für die Überzeugung des Gerichts kann nicht verlangt werden (BayObLG 29.11.00, 1Z BR 127/00, OLGR 01, 21). (Abruf-Nr. 020099) |