01.05.2002 · Fachbeitrag · Testament
Zum Unterschied zwischen Auflage, Nacherbfolge und Vermächtnis
| Eine Nacherbfolge für einzelne Vermögensgegenstände ist nur möglich, wenn sie (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen, sonst muss ein Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung angeordnet werden (OLG Frankfurt 13.6.01, 23 U 51/00, n.v.). (Abruf-Nr. 020516) |
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