01.10.2001 · Fachbeitrag · Testamentsauslegung
Erbeinsetzung oder Vermächtnis?
| Es ist nicht zwingend die Person als Alleinerbe anzusehen, der wertmäßig der Hauptnachlassgegenstand zugewiesen ist und als Vermächtnisnehmer die Person(en), die mit Gegenständen von verhältnismäßig geringerem Wert bedacht sind - vor allem, wenn ein Hausgrundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet (BayObLG, Beschluss 22.2.01, 1Z BR 70/00, NJWE-FER 01, 182). (Abruf-Nr. 011146) |
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