01.07.2003 · Fachbeitrag · Testamentsauslegung
Pflichtteilsstrafklausel
| Eine Sanktionsklausel in einem gemeinschaftlichen Testament, dass ein Kind, welches beim Tode des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteil verlangt, auch beim Tod des Längst lebenden nur den Pflichtteil erhält, muss nicht zwingend als stillschweigende Einsetzung des Kindes als Schlusserbe auszulegen sein. |
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