01.05.2003 · Fachbeitrag · Testamentserrichtung
„Unterschrift“ auf Briefumschlag?
| Ein Testament ist ausnahmsweise nicht formunwirksam, wenn zwar die Testamentsurkunde nicht unterschrieben ist, jedoch auf dem die Testamentsurkunde enthaltenden verschlossenen Briefumschlag der Namenszug des Erblassers neben dem handschriftlichen Vermerk „Testament“ angebracht ist (BayObLG 12.8.02, 1Z BR 66/02, NJW- RR 02, 1520). (Abruf-Nr. 021767) |
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