01.08.1996 · Fachbeitrag · Testamentsgestaltung
Erbeinsetzung des Lebensgefährten unter Berücksichtigung der Rechte der Kinder
| Herbert F. (67 J.) ist verwitwet, Vater eines nichtehelichen Sohnes (Bernd, 24 J.) und aus der früheren Ehe Stiefvater einer Tochter (Carola 29 J.). Er betreibt ein Haushaltswarengeschäft (Verkehrswert [VW] 800 TDM, EW-BV 500 TDM) und bewohnt mit seiner Lebensgefährtin (Doris K. 55 J.) ein ihm gehörendes Einfamilien-Reihenhaus (VW 350 TDM). Herbert F. hat weiterhin ein Mehrfamilienhaus (VW 400 TDM) und Kapitalvermögen mit einem Wert von insgesamt 380 TDM. Zu seinem Sohn Bernd hat er immer gute Beziehungen gepflegt. Ein vorzeitiger Erbausgleich gem. § 1934d BGB ist von diesem bisher nicht verlangt worden. Die Eltern von Herbert F. leben nicht mehr. |
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