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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung

    Informationspflicht bei Vor- und Nacherbschaft

    | Ein Testamentsvollstrecker ist nicht verpflichtet, die Nacherben über Rechtsgeschäfte des befreiten Vorerben zu unterrichten, die nicht zur Vorerbschaft gehörende Vermögenswerte betreffen (OLG Celle 16.11.00, 22 U 249/99, OLGR 01, 38). (Abruf-Nr. 010773) |