01.11.2002 · Fachbeitrag · Testierfähigkeit
Das Testament Schreib- und Sprechunfähiger
| Mit Beschluss vom 19.1.99 hatte das BVerfG (ErbBstg 99, 192) den generellen Ausschluss schreibunfähiger Stummer von der Errichtung letztwilliger Verfügungen durch die §§ 2232, 2233 BGB und § 31 BeurkG für verfassungswidrig erachtet. Die beanstandeten Normen - so das BVerfG - verstoßen gegen die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG sowie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Benachteiligungsverbot für Behinderte in Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG. Mittlerweile hat der Gesetzgeber hierauf reagiert und die Testiermöglichkeit für den betroffenen Personenkreis neu geregelt. |
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