Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • ErbBstg Erbfolgebesteuerung

    ErbBstg Erbfolgebesteuerung

    Regular price  €0,00

    Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Zugewinn und Pflichtteilsrecht: Kompetente Nachfolgeberatung hat viele Facetten. ErbBstg Erbfolgebesteuerung bereitet sie praxisgerecht für Sie auf! Sie bleiben auf dem Laufenden über aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und erhalten dazu konkrete Handlungsempfehlungen und bewährte Gestaltungsmodelle. So können Sie die Steuerlast Ihrer Mandanten senken – und sparen dabei viel Zeit für mühsame Recherchen.


    01.05.2006 | Treuhanderlass

    Ablauf der Übergangsfrist am 30.6.06

    Bei der Übertragung von Ansprüchen aus einem Treuhandverhältnis gilt: Wird ein treugeberisch gehaltener Gegenstand schenkweise übertragen, so ist Schenkungsgegenstand nicht mehr das Treugut, sondern der Herausgabeanspruch aus dem Treuhandverhältnis mit der Folge, dass der für Sachleistungsansprüche geltende gemeine Wert und nicht mehr der günstige Steuerwert anzusetzen ist (FinMin. NRW 28.6.05, S 3811 - 33 - V A 2, Abruf-Nr. 061241). Damit entfallen aber auch die Betriebsvermögensprivilegien der §§ 13a, 19a ErbStG beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, wenn der Übertragende nur Treugeber des Anteils ist. 

     

    Für Altfälle – das sind solche, die vor dem 1.7.05 begründet wurden – sind die Ausführungen der Finanzverwaltung nur anzuwenden, wenn die Steuer nach dem 30.6.06 entsteht.  

    • Soweit es sich um einen Altfall handelt, müssen Sie die Übertragung bis zum 30.6.06 durchgeführt haben, wenn der günstigere Steuerwert zum Ansatz kommen soll.
    • Ansonsten sind Schenkungen zurückzustellen, bis der Treugeber tatsäch­lich Gesellschafter geworden ist.
    • Ausländer mit Treuhandbeteiligungen im Inland sind nicht betroffen, da der Herausgabeanspruch nicht der deutschen ErbSt unterliegt.(FG)
    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 133 | ID 86655

    Cart

    Your cart is empty.