01.08.2004 · Fachbeitrag · Übermaßverbot
Bedarfsbewertung bei überhöhten Erbbauzinsen
| Der Erwerber eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks weist nach, dass dessen gem. § 148 Abs. 1 S. 1 BewG ermittelter Wert mehr als das Dreifache seines gemeinen Werts im unbebauten Zustand ausmacht. Beim Heimfall des Erbbaurechts zahlt er eine angemessene Entschädigung für die Gebäude. Der Grundstückswert ist entsprechend § 148 Abs. 1 S. 2 BewG i.V.m. § 146 Abs. 7 oder §§ 147, 145 Abs. 3 S. 3 BewG auf den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert festzustellen (BFH 5.5.04, II R 45/01, Abruf-Nr. 041695). |
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