01.02.2001 · Fachbeitrag · Umwandlung
Vermögensverwaltende Personengesellschaft in Kapitalgesellschaft
| Vor dem Hintergrund der Steuerreform kann es aus Gründen der Erbschaftsteuer vorteilhaft sein, bisher im Privatvermögen gehaltenen Immobilienbesitz in eine Kapitalgesellschaft zu überführen. Erträge aus der Grundstücksverwaltung unterliegen auch bei dieser Rechtsform nicht der Gewerbesteuer. Die Gewinnthesaurierung ist bei nun relativ geringer Belastung mit Körperschaftsteuer gewährleistet und Grunderwerbsteuer fällt bei formwechselnder Umwandlung nicht an. Vor der Umwandlung sind jedoch teilweise schwierige Fragen zu klären: |
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