01.05.2002 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Aufnahme nach § 24 UmwStG
| Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung kann zur Vermeidung von Härten eine Verteilung des Übergangsgewinnes auf drei Jahre erfolgen (R 17 Abs. 1 S. 4 EStR). Die Verteilung kommt nach Ansicht des BFH jedoch allenfalls bei (gesetzlich) zwingendem Gewinnermittlungswechsel in Betracht. Bei einer auf § 24 UmwStG gestützten Einbringung besteht in den Fällen der Buchwertfortführung kein Zwang zur Erstellung einer Einbringungs- bzw. Übergangsbilanz (BFH 13.9.01, IV R 13/01, DB 02, 75). (Abruf-Nr. 020213) |
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