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  • 01.10.1997 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge

    Ausgewählte Problemfälle bei GmbH-Anteilen im Nachlaß

    | Fallen GmbH-Anteile durch einen Erbfall in den Nachlaß, so ergeben sich regelmäßig Fragen nach ihrer steuerlichen Behandlung. Durch die Ausweitung der Vergünstigungen in dem durch das JStG 1997 neu geschaffenen § 13 a ErbStG - Betriebsvermögens-Freibetrag und 40prozentiger Bewertungsabschlag für wesentliche Beteiligungen - wird die Erbschaftsteuerbelastung in vielen Fällen beseitigt oder zumindest abgemildert, sofern nicht innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist schädliche Verfügungen i.S.d. § 13 a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG in bezug auf die Anteile vorgenommen werden. |