01.02.2001 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Die Schenkung eines Anteils an einer (Familien-)Kommanditgesellschaft
| Häufig wollen Eltern ihre Kinder zu Lebzeiten an ihrem Vermögen, insbesondere an Gesellschaftsbeteiligungen, beteiligen. Ziel kann sowohl sein, rechtzeitig eine Nachfolge vorzubereiten als auch einkommensteuerliche Vorteile durch die Verteilung von Einkünften auf mehrere Personen zu nutzen oder durch vorweggenommene Erbfolge Schenkung- bzw. später Erbschaftsteuer zu sparen. Am wichtigsten wird hierbei die Rechtsform der Familien-Kommanditgesellschaft sein, weil bei der GbR nach dem Entfallen der generellen Haftungsbeschränkungsmöglichkeit auf Grund der neuesten BGH-Rspr. (27.7.99, NJW 99, 3483) Minderjährige häufig nicht mehr beteiligt werden können. Anders mag es sein, wenn das Gesellschaftsvermögen etwa nur aus Wertpapieren besteht und ein Risiko für den Minderjährigen entfällt. Nachfolgend werden einige Punkte herausgestellt, auf die in diesem Zusammenhang zu achten ist, um den Erfolg der Gestaltungen nicht zu gefährden. |
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