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  • 01.02.1996 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge

    Die Unterbeteiligung als Gestaltungsinstrument

    | Wenn es gewollt ist, kann durch gezielte Stimmrechtsbündelung von Unterbeteiligungen den beteiligten Familienmitgliedern entsprechender Einfluß auf Gesellschaftsentscheidungen vorbehalten werden. |