01.05.2001 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Ist § 13a ErbStG in Gefahr?
| Mit der Entscheidung vom 25.01.01 hat der BFH (ErbBstg 01, 126) entschieden, dass ein Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge i.S. von § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 ErbStG nur vorliegt, wenn er dem Übergang von Betriebsvermögen durch Erbanfall vergleichbar ist. Darüber hinaus ist die schenkweise Einräumung einer Unterbeteiligung an einer Kommanditbeteiligung in Form einer atypisch stillen Beteiligung, die unter dem Vorbehalt von aufschiebenden Bedingungen und von Kündigungsrechten steht, kein begünstigter Erwerb. Diese Entscheidung dürfte in der Praxis die Unternehmensnachfolge in nicht unerheblichem Maße erschweren. Der Beitrag befasst sich daher mit der Tragweite der Entscheidung für die Unternehmensnachfolge, insbesondere mit der Teilanteilsübertragung von Anteilen an Mitunternehmerschaften aus schenkungsteuerlicher Sicht. |
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