01.04.2003 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Teilentgeltliche Übertragung von GmbH- Anteilen in Vorwegnahme der Erbfolge
| Die Besteuerung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG) war in den letzten Jahren bereits mehrfach Gegenstand gesetzgeberischer „Eingriffsmaßnahmen“. Neben der mehrfachen Absenkung der „Wesentlichkeitsgrenze“ von 25 Prozent auf zehn Prozent (ab 1999) und nunmehr auf ein Prozent (ab 2002) bei gleichzeitiger Aufgabe des Begriffs „wesentliche Beteiligung“ (nunmehr ist nur noch von der „Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften“ die Rede) ist hier insbesondere das ab 2002 generell § 17 EStG erfassende Halbeinkünfteverfahren zu nennen, nach dem im Ergebnis Veräußerungsgewinne zur Hälfte angesetzt werden (§§ 3 Nr. 40c, 3c Abs. 2 EStG). |
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