01.03.2001 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Überführung aus der Gesamthand in das Vermögen eines Einzelunternehmens
| Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen unmittelbar in das Betriebsvermögen eines Gesellschafters übertragen und ist die Versteuerung der stillen Reserven nicht gefährdet, liegt keine Entnahme vor, soweit der Gesellschafter seine bisherige betriebsvermögensmäßige Mitberechtigung in seinem Einzelunternehmen fortsetzt. Im Übrigen kann es sich jedoch - insbesondere bei Familienpersonengesellschaften - um Entnahmen der Mitgesellschafter handeln (BFH 25.7.00, VIII R 46/99, DStR 00, 1905). (Abruf-Nr. 010283) |
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