01.11.2007 | Unternehmensnachfolge
UmwStG: Der Weg ins Personenunternehmen
Nachdem ursprünglich geplant war bereits zum 1.1.08 eine Nachfolgeregelung zu verabschieden, kommt die Neuregelung nun wohl frühestens im Frühjahr 2008. Dabei soll in der Übergangszeit vom 7.11.06 (BVerfG 7.11.06,ErbBstg 07, 31, Abruf-Nr. 070442) und dem Inkrafttreten der Neuregelung dem Vernehmen nach ein Optionsrecht zwischen alter und neuer Regelung eingeräumt werden.
Zwischen Einzel- und Personenunternehmen einerseits und den Kapitalgesellschaften andererseits gibt es erhebliche Belastungsunterschiede. Im Einzelfall ist deshalb zu prüfen, inwieweit ein Wechsel der Unternehmensform – noch in der Übergangszeit – sinnvoll ist. Insbesondere ertragsstarke Kapitalgesellschaften mit geringem Betriebsvermögen sind durch die Bewertung nach dem Stuttgarter Verfahren gegenüber Personengesellschaften (PersGes), bei denen lediglich die steuerlichen Bilanzwerte als Bemessungsgrundlage für die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer berücksichtigt werden, im Nachteil. Zwar wird auch bei der Bewertung von Kapitalgesellschaften der Freibetrag von 225.000 EUR sowie der Bewertungsabschlag von 35 % bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die SchenkSt abgezogen, beim Stuttgarter Verfahren werden jedoch zusätzlich die Ertragsaussichten berücksichtigt.
1. Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen
Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine PersGes im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist bei allen nach dem 14.12.06 zum Handelsregister angemeldeten Umwandlungen das SEStEG zwingend zu beachten. Im folgenden Beitrag wird am Beispiel einer Umwandlung einer GmbH in eine PersGes geprüft, inwieweit der Generationenwechsel nach dem aktuellen ErbStG unter Berücksichtigung der Änderungen durch das SEStEG vorgezogen werden sollte.
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