01.01.2002 · Fachbeitrag · Unternehmensübertragung
Keine Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne bei Mitunternehmerteilanteilen
| Die steuerlichen Folgen der Veräußerung eines Bruchteils an einem Mitunternehmeranteil wurden in jüngster Zeit kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt war die Rechtsprechung des BFH, wonach die bisherige Gewährung der steuerlichen Vergünstigungen der §§ 16 Abs. 4 und 34 EStG in diesen Fällen unsystematisch sei und das vorhandene Sonderbetriebsvermögen zumindest quotenkongruent mitübertragen werde müsse. Dies hatte die Finanzverwaltung ermuntert, solche Teilanteilsveräußerungen - anders als bislang - auch der Gewerbesteuer zu unterwerfen, da es bei diesen Sachverhalten an der Vollbeendigung der Steuerschuldnerschaft i.S. des § 5 GewStG fehle (OFD Düsseldorf 18.1.01, FR 01, 215 und OFD Kiel 28.2.01, ZEV 01, 234; vgl. hierzu ErbBstg 01, 194). |
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