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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Steuerliche Pflichten des Erben bei verheimlichtem Vermögen im Nachlass

    | Hat der Erblasser unvollständige Angaben zum Umfang des Nachlasses gemacht, kann rasch aus dem „Segen“ ein Fluch werden. Denn den Erben treffen eine Reihe von Berichtigungs- und Anzeigepflichten. Sollte er ihnen nicht nachkommen, verwirklicht der Erbe den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Der Beitrag geht zunächst auf die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen ein. Danach werden die einkommensteuerlichen Pflichten erörtert, die den Erben als Gesamtrechtsnachfolger im Hinblick auf steuerliche Verfehlungen des Erblassers treffen. Zwar gibt es steuerstrafrechtlich keine „Erbsünde“, jedoch treffen den Erben durchaus Berichtigungspflichten. |