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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Verlustabzug

    Wirtschaftliche Belastung des Erben

    | Haftet der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten gar nicht oder nur bedingt, ist er wirtschaftlich nicht belastet. Daher kann er Verluste des Erblassers auch nicht ausgleichen oder abziehen (BMF 26.7.02, IV A 5 - S 2225 - 2/02, n.v.). (Abruf-Nr. 020978) |