01.04.2004 · Fachbeitrag · Vermögensübertragung
BMF gesteht Wahlrecht zwischen "Rentenerlass" und GrS-Rechtsprechung zu
| Das Rechtsgebiet der Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen bleibt in Bewegung: Dem am 26.8.02 veröffentlichten "neuen Rentenerlass" der Finanzverwaltung (BStBl I, 893) hatte der Große Senat (GrS) mit seinen Beschlüssen vom 12.5.03 (GrS 1/00, Abruf-Nr. 032137 und GrS 2/00, Abruf-Nr. 032138) bereits wieder in wesentlichen Bereichen den rechtlichen Boden entzogen. In seiner Stellungnahme vom 8.1.04 (BStBl I, 191, Abruf-Nr. 040342) kündigt das BMF an, die jüngsten Rechtsprechungsänderungen in einen noch folgenden Rentenerlass einzuarbeiten. Bis zu dessen Veröffentlichung gesteht die Finanzverwaltung den Beteiligten ein einvernehmliches Wahlrecht zu, bereits die neuen Rechtsgrundsätze anzuwenden oder sich alternativ weiterhin auf die bisherige Sichtweise des Rentenerlasses vom 26.8.02 zu berufen. Anhand von Fallbeispielen zeigt der nachfolgende Beitrag die mit dem Wahlrecht verbundenen Folgen auf. |
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