01.11.2003 · Fachbeitrag · Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Großer Senat hat zu „Typus- 2- Fällen“ und zur „Unterhaltsprüfung“ entschieden
| Nach bisheriger Rechtsauffassung spielte bei einer Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen die Ertragskraft des erlangten Vermögens keine entscheidende Rolle. Mit Vorlagebeschlüssen vom 10.11.99 und 13.9.00 (BStBl II 00, 188 bzw. 01, 175) hatte der X. BFH- Senat jedoch den Großen Senat (GrS) angerufen, da er zu den „Typus- 2- Fällen“ sowie zur „Unterhaltsprüfung“ eine Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung für angezeigt hielt. Über diese Rechtsfragen hinaus hat der GrS nun zu weiteren Problemen der Übertragungsvorgänge Stellung genommen und dabei neue Rechtsgrundsätze festgelegt: |
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