01.07.2002 · Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Vermögensverwaltung und Betreuung: Gewerbegefahr für den Freiberufler
| Nach einer neueren Entscheidung des BFH erzielt ein Rechtsanwalt, der als Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren tätig ist, Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (BFH 12.12.01 BStBl II 02, 202, Abruf-Nr. 020180). Diese Einkünfte können nach Auffassung des BFH unter den Voraussetzungen der so genannten Vervielfältigungstheorie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu beurteilen sein mit der Folge der möglichen Infizierung der übrigen freiberuflichen Einkünfte (bei Personengesellschaften über § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). |
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