01.02.2001 · Fachbeitrag · Versorgungsleistungen
Anerkennung als dauernde Last, weil durch laufende Erträge erwirtschaftet?
| Sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) abziehbar, wenn sie zwar aus den laufenden Nettoertr ägen des übergebenen Betriebs gezahlt werden können, aber der Substanzwert des gepachteten Betriebs negativ ist und sein Ertragswert 0 DM beträgt (BFH, Beschluss 13.9.00, X R 147/96, DB 01,18; Vorlage im Anschluss an den Vorlagebeschluss vom 10.11.99, BStBl II 00, 188)? (Abruf-Nr. 001484) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig