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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Versorgungsleistungen

    Anerkennung nur auf der Grundlage einer eindeutigen Vereinbarung

    | Der Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last setzt voraus, dass der Übergeber auf Grund einer eindeutigen Vereinbarung dem Übernehmer eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit zur Weiterführung überlässt (BFH 28.6.00, X R 48/98, DStRE 00, 1301). (Abruf-Nr. 001289) |