01.03.2001 · Fachbeitrag · Versorgungsleistungen
Anerkennung nur auf der Grundlage einer eindeutigen Vereinbarung
| Der Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last setzt voraus, dass der Übergeber auf Grund einer eindeutigen Vereinbarung dem Übernehmer eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit zur Weiterführung überlässt (BFH 28.6.00, X R 48/98, DStRE 00, 1301). (Abruf-Nr. 001289) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig