01.09.2004 · Fachbeitrag · Versorgungsvertrag
Von der Leibrente zu einer dauernden Last
| Die Parteien einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge, die zunächst die Nichtabänderbarkeit der Leistungen und damit eine Leibrente vereinbart haben, können im Nachhinein mit Wirkung für die Zukunft die Abänderbarkeit der Leistungen vereinbaren und damit die Leibrente in eine dauernde Last umwandeln (BFH 3.3.04, X R 135/98, Abruf-Nr. 041784). |
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