01.03.2001 · Fachbeitrag · Vor-/Nacherbschaft
Erlöschen der Schenkungsteuer wegen eines Rückforderungsrechtes
| Entnahmefähige Gewinne eines geerbten KG-Anteils stehen dem Vorerben als Nutzungen zu. Sie sind kein Erbschaftsgegenstand, den der Nacherbe nach § 2113 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 BGB vom Vorerben zurückfordern könnte (BFH 24.5.00, II R 62/97, BFH/NV 01, 40). (Abruf-Nr. 010279) |
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