01.03.2001 · Fachbeitrag · Vor-/Nacherbschaft
Verfügung eines nicht befreiten Vorerben
| Hängt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung von der Erteilung der Zustimmung des Nacherben in öffentlich beglaubigter Form ab, so liegt darin zugleich eine Erfüllbarkeitsbedingung, deren endgültiger Ausfall die bereits eingetragene Auflassungsvormerkung erlöschen lässt (BGH 14.7.00, V ZR 384/98, NJW 00, 3496). (Abruf-Nr. 010284) |
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