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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Vordruck “Erb 1”

    So füllen Sie die Erbschaftsteuererklärung richtig aus (3)

    | Der Vordruck “Erb 1” des Erbschaftsteuer-FA ist im Erbfall vom Steuerpflichtigen bzw. seiner Beratung auszufüllen. Erläutert werden hier die erforderlichen Angaben zu den Nachlaßverbindlichkeiten unter Teil C. des amtlichen Formulars (zu Teil A. Allgemeine Angaben vgl. ErbBstg 4/98, 16; zu Teil B. Nachlaßgegenstände vgl. ErbBstg 5-6/98, 19). |