01.08.1998 · Fachbeitrag · Vordruck “Erb 1”
So füllen Sie die Erbschaftsteuererklärung richtig aus (4)
| Der Vordruck “Erb 1” des Erbschaftsteuer-FA ist im Erbfall vom Steuerpflichtigen bzw. seiner Beratung auszufüllen. Im folgenden Beitrag werden die erforderlichen Angaben zum Versorgungsfreibetrag (Teil D. des amtlichen Formulars), sonstige Angaben und Anträge (Teil E.) sowie Angaben über Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte und sonstige anspruchs- oder abfindungsberechtigte Personen (Teil F.) erläutert (zu Teil A. Allgemeine Angaben vgl. ErbBstg 4/98, 16; zu Teil B. Nachlaßgegenstände vgl. ErbBstg 5-6/98, 19; zu Teil C. Nachlaßverbindlichkeiten vgl. ErbBstg 7/98, 29). |
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