01.10.1996 · Fachbeitrag · Vordruck „Erb 50"
Wie Sie den steuerfreien Zugewinnausgleich - unter Anrechnung früherer Schenkungen - ermitteln können
| Es folgen die übliche Erklärung, daß die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sind, die Unterschrift und eine letzte - für das Finanzamt reservierte - Tabelle: |
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