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  • 01.07.1997 · Fachbeitrag · Vorschenkungen

    Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb des Zehnjahreszeitraums

    | Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Erwerbe von derselben Person innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift im Jahressteuergesetz 1997 für Erwerbsvorgänge ab 1996 überarbeitet. Zu den Zweifelsfragen, die sich bei Anwendung des § 14 ErbStG ergeben, hat die Finanzverwaltung in gleichlautenden Ländererlassen vom 16.4.97 (BStBl I, 406) Stellung genommen. |

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