01.11.1999 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Betriebsvermögen: Steuern sparenmittels vereinfachter Wertermittlung
| Sowohl für den Bestand als auch für die Wertermittlung von Betriebsvermögen sind nach §§ 9, 11 ErbStG die Verhältnisse im Besteuerungszeitpunkt maßgebend. Bei Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann dieser Zeitpunkt von den Beteiligten frei bestimmt werden. Vor allem aus Kostengründen kann dafür der Schluß eines Wirtschaftsjahres vorteilhaft sein. Anhand des folgenden Praxisfalls wird erläutert, welche Gründe für und welche Gründe gegen die Festlegung eines Übertragungsstichtags als Bilanzstichtag sprechen. |
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