01.03.2000 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Das Autohaus - Schwierigkeiten durch Anordnung von Vor- und Nacherbschaft
| Im Rahmen der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge kann der Erblasser den Übergang seines Vermögens noch für die Zeit nach seinem Tod - nämlich für die Dauer von 30 Jahren zwischen Erbfall und Nacherbfall - gestalten. Der folgende Musterfall geht auf Einsatzmöglichkeiten bei der Betriebsnachfolge ein. Zu lösen ist der Fall der bereits aus der vorigen Ausgabe bekannten Familie (ErbBstg 2/2000, 46). |
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