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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Einkommensteuer bei der (un-)entgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen

    | Die Unternehmensnachfolge durch die Übertragung von GmbH-Anteilen bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. In Betracht kommen unentgeltliche oder entgeltliche Übertragungen, eine Schenkung unter einer Auflage oder Unternehmensübergaben gegen die Übernahme von Schulden oder gegen Versorgungsleistungen. Je nach Gestaltung treten dabei verschiedene einkommensteuerrechtliche Rechtsfolgen ein. Der folgende Musterfall erläutert die unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen und die Übergabe gegen Zahlung von Geld (zu den weiteren Fällen siehe die kommenden Ausgaben der “Erbfolgebesteuerung”). |