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  • 01.10.1999 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Einkommensteuer: Übergabe von GmbH-Anteilen gegen Versorgungsleistungen

    | Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen gegen Versorgungsleistungen an den Übergeber ist auf einkommensteuerrechtliche Besonderheiten zu achten. Der folgende Musterfall erläutert die einzelnen Rechtsfolgen (zur unentgeltlichen oder entgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen vergleiche ErbBstg 10/98, 13; zur Schenkung unter Auflage oder gegen die Übernahme von Schulden vergleiche ErbBstg 11-12/98, 9). |