01.05.2006 | Vorweggenommene Erbfolge
Grundstücksübertragungen und Umsatzsteuer
Die Übertragung eines Grundstücks auf die nachfolgende Generation kann einen nach § 4 Nr. 12a UStG umsatzsteuerfreien oder durch Option i.S. von § 9 UStG umsatzsteuerpflichtigen Umsatz darstellen. Denkbar ist darüber hinaus, dass ein solcher Vorgang als nicht steuerbare „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ (GiG) i.S. von § 1 Abs. 1a UStG zu werten ist.
Seit dem 1.4.04 sind die Rahmenbedingungen für steuerpflichtige Grundstücksübertragungen verändert (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG). Zudem hat sich der BFH inzwischen bereits mehrfach zur Abgrenzungsproblematik zwischen GiG einerseits und steuerbarer Grundstücksübertragung andererseits geäußert. Im Kontext der aktuellen Rechtsentwicklung erläutert der nachfolgende Beitrag die Folgen einer „Geschäftsveräußerung“ bei Grundstücksübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
1. Bandbreite der Fallgestaltungen und ihrer Rechtsfolgen
Grundstücksübertragungen auf die nachfolgende Generation können sich als
- unentgeltlicher,
- teilentgeltlicher oder
- vollentgeltlicher Vorgang darstellen.
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