01.06.1994 · Fachbeitrag · Zivilrecht
Das Pflichtteilsrecht der nächsten Angehörigen
| Durch das Pflichtteilsrecht wird die Testierfreiheit beschränkt. Grundsätzlich braucht sich zwar der Erblasser bei einer Verfügung von Todes wegen nicht um das Pflichtteilsrecht zu kümmern. Will er jedoch seinen Erben die Auseinandersetzung mit Pflichtteilsberechtigten und die hieraus resultierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten ersparen, so muß er sich bei Abfassung seiner letztwilligen Verfügung um die Schranken kümmern, die vom Pflichtteilsrecht gezogen werden. |
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