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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich

    Bewertung einer künftig fälligen Forderung

    | Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist ein einheitlicher Anspruch, der das Berufungsgericht zwingt, die Berechnung des Zugewinnausgleichs in Ansehung aller Vermögensgegenstände zu überprüfen, die bei der Saldierung berücksichtigt worden sind oder zu berücksichtigen waren. Eine erst in der Zukunft fällig werdende Forderung hat einen geringeren wirtschaftlichen Wert als eine bereits fällige. Die Ungewissheit, ob ein im Anwartschaftsrecht verkörperter Vermögenswert dem Kläger überhaupt zufallen wird, muss bei der Bewertung des Anrechts berücksichtigt werden (BGH 17.7.02, XII ZR 218/00, BGHReport 03, 69). (Abruf-Nr. 030068) |