01.09.2002 · Fachbeitrag · Zugewinngemeinschaft
Keine Realteilung bei Zugewinnausgleich
| Die Zugewinngemeinschaft ist keine Gemeinschaft. Die Eheleute bilden kein gemeinschaftliches Vermögen und einer Auseinandersetzung (vgl. §§ 749 ff. BGB) bedarf sie nicht. An deren Stelle tritt der Zugewinnausgleich. Eine gewinnneutrale Realteilung bei Beendigung kommt nicht in Betracht (BFH 21.3.02, IV R 1/01, DStR 02, 1209). (Abruf-Nr. 020790) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig