01.01.2003 · Fachbeitrag · Zugewinngemeinschaft
Unterbrechung nicht rechtsmissbräuchlich
| Die Erbschaftsteuerfreiheit des Zugewinnausgleichs gilt auch für die Rechtsgestaltung, dass die Zugewinngemeinschaft durch Vertrag aufgehoben, dann aber nach Zwischenschaltung einer beliebig langen Phase der Gütertrennung erneut begründet wird (FG Köln 4.6.02, 9 K 5053/98, Rev. BFH II R 29/02, EFG 02, 1258). (Abruf-Nr. 021418) |
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